1st Hemingway Cigar's Club Golftrophy
in golfturnier, zigarren, veranstaltung, verein, golftrophy, vorstand, 2017 am 01.09.2017
Wenn die beiden Zigarrenbosse, „il presidente“
Otmar Feistritzer und GF Präsi „Don Jamon“ Michael
Hudelist, zum „Raucher-Festival“ laden, gibt es
normalerweise eine volle Hütt´n.
Leider vertrauten heuer viele dem Wetterbericht, der Starkregen
ankündigte, und stornierten ihre Anmeldung.
Alle, die dabei waren, hatten Glück. Nur drei
Löcher lang gab es Sprühregen, ansonsten waren
die Bedingungen gut. Dies nützten die beiden
Bruttosieger, der Hemingway-Cigar´s-Club-
Seriensieger Maximilian Wölwitsch und der Gäste-
Champion Clemens Bauer, prima aus.
Name: Bruttopunkte
Mitglieder: Max Wölwitsch 27
Gäste: Clemens Bauer 26
Nachdem es im Zweijahresrhythmus beim
Zigarrenturnier Regen gibt, sollte der „il presidente“
vielleicht den Regenmacher zum Ehrenmitglied
machen. Der würde, wenn er dieses Turnier der
Extraklasse einmal sehen würde, nie mehr seine
Schleusen öffnen. Wie auch immer, das „Cigar´s-
Turnier“ war auch dieses Jahr ein Golfturnier erster
Güte. Mit Verwöhnprogramm vom Start bis zur
Siegergala. Gratis Zigarren gab es nicht nur auf dem
Fairway – auch danach war Paffen angesagt.
Die Abendparty war zum wiederholten Mal ein toller
Event. Golfclubrestaurant-Chefin Marion Bauer und
ihr Team verwöhnten ihre Gäste kulinarisch und mit
guter Weinbegleitung. Dazu gab es haufenweise
Preise bei der Tombola. Auch der Charity-Gedanke
kam nicht zu kurz. Über 2 000,– Euro wurden für in
Not geratene Menschen eingespielt (auf Loch 15
gab es das Spiel: Triff das Green) und eingenommen.
Was nicht auf dem Speisezettel stand, waren die
Sieger. Diese mussten sich selbst auf die Siegerzettel
spielen. Was dem Zigarrenboss Feistritzer nie
gelang, machte sein Sprössling mit Links. Er schoss
sich zum Bruttosieg in der Gästewertung. Johannes
Weixelbraun und Edith Berger holten sich die
Nettosiege. 1st Hemingway Cigar´s Club-Netto-
Sieger wurde Anton Weixelbraun vor Günther Kerle
und Wolfgang Rebnegger.
Nach dem Turnier traf man sich auf der Terrasse des
Clubhauses mit Blick auf Loch 9 und 18 zum Cocktail
und zum anschließenden Gala Diner.
Gesichtet: die PR- & Kommunikations-Chefin der
Stadtwerke Klagenfurt, Birgit Rutter, und ihr EKG
Prokurist Michael Rutter, Ex Mazda-Boss Günther
Kerle und seine Jutta, die Preise-Abräumer-Family
Anton, Ivonne und Johannes Weixelbraun, die
Eishockey- und KAC-Legenden Herbert Pöck und
Hans Sulzer, KGV Präsi Gerald Brod, Stephanie und
Bernd Eder, Finanz-Boss „Don Wolfgang“ Rebnegger
und Susanne Rebnegger, Reinigungsprofi Erwin
Ladinig, Josef und Marlene Aichelburg, Barcelona
Auswanderin Andrea Nin Zechner, Backhendl-
Kaiser Hans Orasch, Afrika Urlauberin Sissi Hudelist,
Springer Reise-Profi Eva Lesiak, Pizza King Viktor
Mascheßnig, Longhitterin Andrea Klassek, Bauprofi
Dita Sztriberny und weitere 80 Zigarren und Cigar´s Club Fans.
Seriensieger Maximilian Wölwitsch orakelte wie
schon im Vorjahr, dass er nicht Sieger werden würde.
Nachdem er schon 2016 als „Wahrsager“ versagte,
glaubt ihm auf den Seltenheimer Fairways wohl
niemand mehr etwas.
Großer Preiseabräumer war Johannes Weixelbraun,
Nettosieger in der Gästewertung. Dazu gab es viele
Preise bei der Tombola und als Sahnehäubchen traf
er auf Loch 4 zum „Nearest to the Pin“.
Seit Edith Berger mit ihrem Axel Madile verlobt ist,wird sie auch
auf dem Fairway schön langsam zur Vorderen. Sie siegte in der
Klasse B, ihr Axel war weit abgeschlagen auf Rang
24. Seine Freunde fragen sich schon, ob er seinen
Hüftschwung auf dem Fairway verloren hat.
Nettowertung 1st HCC Name Nettopunkte
1. Anton Weixelbraun 39
2. Günther Kerle 34
3. Wolfgang Rebnegger 33
Gruppe A Name Punkte
1. Johannes Weixelbraun 43
2. Vinzenz Fuchs 38
3. Karin Fritz 37
Gruppe B: Name Punkte
1. Edith Berger 38
2. Bernd Pressl 37
3. Werner Welz 36
Sonderpreise
Nearest to the Bottle Damen Marlene Madritsch
Nearest to the Bull Damen Uschi Wölwitsch
Longest Drive Damen Andrea Klassek
Nearest to the Pin Damen (Loch 15) Marlene Madritsch
Nearest to the Bottle Herren Wolfgang Müller
Nearest to the Bull Herren Ferdinand Strutz
Longest Drive Herren Alfons Grohar
Nearest to the Pin Herren (Loch 4) Johannes Weixelbraun
Preis Sonderbar
„Schwungstabilisator-Stunde” bei
Gianpaolo Fanti Marlene Aichelburg
Sonderpreis „Weitest angereist“ Andrea Nin-Zechner
(Barcelona)
Putting Competition Loch „Paul Schrey“
powered by Capeccino Josef Löberbauer (mit Hole in One)
Tombola Hauptpreis 1 Woche Florida
gesponsert von Jürgen Wittig Herbert Falle
Preis Sonderbar Wochenende im Apart-Hotel am Ossiacher See gesponsert von Madile/Berger Wolfgang Erber
Den Hauptpreis bei der Tombola, eine Reise nach
Miami, gewann Herbert Falle. Großer Jubel auch
bei seiner Andrea, die noch am Turnierabend die
Flugzeiten reservieren wollte.
Zigarrenausteiler, „Don Bobby“ Ehrlich war der
gefragteste Mann. „Bitte, gib mir auch eines der
dicken Dinger“. Dies fragten viele der Frauen. Dünne
Zigarren waren an diesem Tag selbst bei den Damen
nicht geschätzt.
„Don Fernando“ Ferdinand Strutz und Ursula
Wölwitsch gewannen eine Besichtigungsreise
inklusive Hubschrauberflug am Red Bull Ring. GC
Manager Daniel Moretti und Otmar Feistritzer
gratulierten ihnen herzlich.
Der Blitzlicht-Blitzer Egon Rutter und sein Spezi,
Perlenspezialist und Surfer Helmut Gitschthaler
haben schon vor Jahren als Discjockey aufgezeigt.
Egon Rutters Auftritte am Uni-Ball der Klagenfurter
Universität waren legendär. Schon vor 45 Jahren hat
Gitschthaler im seinerzeitigen Klagenfurter „Jugend
Club“ „Platten aufgelegt“ (damals hieß es noch so).
Dieses Mal rockten die beiden beim Zigarrenturnier.
1st Hemingway Cigar's Club Golftrophy 2016
in golfturnier, zigarren, veranstaltung, verein, wein, essen und trinken, golftrophy, 2016 am 01.08.2016
Am Samstag dem 3. September findet unsere
1st Hemingway Cigar's Club Golftrophy statt.
Alle Details in unserer Ausschreibung:
Ausschreibung 1 HCC Golftrophy 2016.pdf
1st Hemingway on Tour
in zigarren, veranstaltung, verein, unterwegs, essen und trinken, 2015 am 12.07.2015
1st Hemingway Cigar's Club on Tour goes to Vienna
Ein Bericht von Helmut Prasch
Von aufgelassenen U-Bahn-Stationen, noblen Clubs, Hole in One
und einer verschworenen Runde, die so manchem das Fürchten lehrte!
Nach einjähriger Unterbrechung machten sich heuer erneut Mitglieder des 1st Hemingway Cigar's Club mit "El Presidente" Otmar Feistritzer auf den Weg, um mit einer Golfreise dem Kärntner Hochsommer samt Temperaturen jenseits der 35 Grad zu Entfliehen.
Erster Irrtum: Auch hinter der Pack ist das Wetter im Juli schön und heiß! Wer von den Mitgliedern aus Sicherheits- und sonstigen Gründen die bequeme Anreise zu den Spielstätten in Wien und Niederösterreich mit einem Mini-Van samt Chauffeur der Fahrt im eigenen PKW vorzog, konnte dies tun.
Zweiter Irrtum: Aus Sicherheitsgründen und um Nerven zu sparen sollte man mit dem eigenen PKW anreisen. Fragen dazu beantwortet gerne Don Fernand Strutz, dem so manches Überholmanöver des Präsidenten noch heute in den Knochen steckt.
Tag 1
Erste Station der perfekt durchgeplanten und – wie sich später herausstellen sollte: Durch gestylten Reise war der Golfclub Wien, der nicht nur Österreichs ältester Golfclub ist, sondern auch zu den „Finest Golf Clubs oft the World“ zählt.
Verwöhnt von der Großzügigkeit und vom Abwechslungsreichtum der Golfplätze im Süden Österreichs fanden die Zigarrenfreunde mit den oft schwierigen Bahnen und uneinsichtigen Greens samt den Barrieren der direkt angrenzenden Trabrennbahn Freudenau nur schwer ins Spiel.
Dennoch war es ein seltenes Vergnügen, historische Golfluft zu schnuppern. Dass wir die Noblesse des Clubs nicht genießen konnten, war einem gerade durchgeführten Umbau des Clubhauses geschuldet.
Irrtum Nummer 3: Wer auf ein Wiedersehen mit dem in Seltenheim noch recht bekannten GC-Wien-Head-Pro Sigi Beretzki gehofft hat, wurde bitter enttäuscht. Insider haben lediglich sein Auto und später seinen Trolley am Parkplatz gesehen. War Beretzki auf der Flucht vor Zeugen seiner Vergangenheit?
Durchaus angenehm gestaltete sich der weitere Verlauf der Golfreise mit dem Bezug der Quartiere im Hotel Rainers im 4. Bezirk, das sich mit guter Lage, modernem Styling und moderaten Preisen auch für Business-Reisen empfiehlt.
Von hier aus startete die mittlerweile vollzählige Hemingway-Gruppe ihre Tour ins Nachtleben der Bundeshauptstadt. Ziel war einer der angesagtesten Diner-Clubs in Wien, die von Seltenheim-Spieler Heinz Tronigger geführte „Albertina-Passage“ an der Ringstrasse im Herzen der Stadt.
Die ehemalige U-Bahnstation überraschte uns mit bestem Service, elegant-luxuriöse, Ambiente, jazzig-chillig-souliger Livemusik von Feinstem und einer Vielzahl mehr oder weniger diskreter Nebenbars und Separees, in denen zu spät- nächtlicher Stunde auch nicht zu wenig Rum und Whiskey geflossen sein soll. Hinter verschlossenen Türen machte der Zigarrenclub seinem Namen alle Ehre – es wurde gepafft, was das Zeug hielt. Erwähnung sollte auch das perfekte, mehrgängige Gala-Dinner samt hervorragender Weinbegleitung finden. Letztere fand mit Champagner auf Kosten des Hauses einen Höhepunkt.
Irrtum Nummer 4: Wer eine Wien-Reise macht, muss nicht immer beim Heurigen landen. Der Zigarrenclub hat jedenfalls den Puls der Zeit gefühlt, statt mit den Schrammeln um die Wette zu weinen.
Tag 2
Den frühen Samstagmorgen konnte man zu einem Bummel über Naschmarkt, Kärntner Straße, Graben und Kohlmarkt nützen. Oder aber man machte sich fit für den sportlichen Höhepunkt der Reise, das Spiel im Diamond Country Club Atzenbrugg nahe Tulln und schon fast in der Wachau. Der herrlich angelegte Kurs mit seinen unterschiedlichen Varianten begeisterte auch die eingefleischtesten Seltenheim-Fans.
Das viele Wasser trieb vor allem den Spielern mit höheren Handicaps Tränen der Sentimentalität in die Augen, während sich die Hartgesottenen nicht aus der Ruhe bringen ließen und routiniert Schlag um Schlag absolvierten. Nerven aus Stahl bewies Schriftführer-Stellvertreter
„DonFerdinando“ Fernand Strutz, dem als Neuling auf dem European-Tour-Platz ein auch bei der Abendunterhaltung im Clubhaus für höchstes Erstaunen sorgendes Hole-in-One geglückt ist!
Irrtum Nummer 5: Ein toller Golf-Club hat nicht automatisch auch ein tolles Restaurant. Wir sind das von Seltenheim nur so gewöhnt!
Tag 3
Viele Zigarrenfreunde wollten es nicht glauben, dass man bereits nach zwei Golftagen inklusive dazugehörender Nachbetrachtungen leichte Ermüdungserscheinungen verzeichnet, aber es war so. Wer gedacht hat, dass der auch in Kärnten recht bekannte Golfclub Föhrenwald auf dem Weg von Wien Richtung Heimat ein lockerer Übungsplatz ist, wurde eines Besseren belehrt. Der kreative Kurs führt durch ein Gelände aufgelassener Sandgruben, dann wieder durch Waldpassagen und schließlich auch an nicht zu knappem Wasser durch die freundliche Landschaft des beginnenden Wechselgebirges. Zum Glück konnten hier auch stärker Gehandicapte trotz großer Hitze ihren Mann stellen.
Ein abschließendes Essen im Clubhaus entsprach durchaus den übrigen Gegebenheiten des GC Föhrenwalds – hier konnte man keinen weiteren Irrtum verzeichnen!
Trotz der Strapazen ist allen teilnehmenden Mitgliedern des 1st Hemingway Cigar‘s Club auch eine unfallfreie Heimreise geglückt. Wir bedanken uns bei unserem Präsidenten Otmar für die geglückte Realisierung des schon länger geplanten Wien-Ausflugs und die vielen Highlights, die wir genießen durften.
An alle, die daheim geblieben sind: der Club-Ausflug lohnt sich in jedem Fall!
Spätestens 2016 ist es wieder soweit.
Ihr hört von uns!
Impressionen 1st Hemingway Cigar's Club Golftrophy 2009
in golfturnier, veranstaltung, verein, clubtag, 2009, golftrophy am 10.09.2009
Wir trauern um unseren Il Presidente
Für uns noch immer unfassbar ist Paul in den frühen Morgenstunden am Dienstag dem 21. Juli plötzlich von uns gegangen.
Wir verlieren mit ihm einen engagierten Präsidenten, der diesen Club mit all seinen Fähigkeiten zu etwas ganz besonderen gemacht hat.
Mit seiner großen Liebe zur Zigarre und dem Genuß hinterläßt er eine sehr große Lücke in unserem Club.
Wir werden versuchen, dass was er uns vorgelebt hat, in seinen Sinne weiterzutragen, und den Gesellschaftlichen Teil weiter zu genießen und fördern.
Er wird immer in unseren Herzen bleiben.
Lieber "Il presidente",
aber auch sehr dankbar dich kennen gelernt zu haben,
und mit dir diesen Club gegründet zu haben.
Ruhe in Frieden
Deine Freunde des Zigarrenclubs
Trauerrede für il presidente.pdf
Einladung zur Generalversammlung
in veranstaltung, verein, 2009 am 26.01.2009
Am Freitag, 30. Jänner 2009, findet ab 18:30 Uhr die Generalversammlung bei unserem Clubkollegen Robert Kanduth im Hotel Sandwirth statt.
Tagesordnung
- Bericht des Präsidenten 2008
- Rechnungsabschluß 2008
- Entgegennahme des Rechnungsabschlusses 2008
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Neuwahl des Rechnungsprüfer
- Clubbeitrag 2009
- Anträge der Mítglieder
- Programm 2009
- Allfälliges
Anträge zur GV sind drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich per mail einzureichen.
Statuten
in verein am 21.08.2016
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1. Der Verein führt den Namen ”1. HEMINGWAY CIGAR’S CLUB”.
2. Er hat seinen Sitz in 9061 Klagenfurt-Wölfnitz, Seltenheimer Straße 137 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich kann aber auch International tätig werden, soweit dies möglich und erlaubt ist.
§2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt
a) Die Ausübung und Förderung des Zigarrenrauchens sowie der
Kulinarischen bzw. Wein- und Whisky -Kultur .
b) Die Förderung und von gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen durch die Organisation von kleinen bis großen Veranstaltungen sowie die Kooperation mit Internationalen Veranstaltern um solche nach Kärnten zu bringen allein oder in Gesellschaft mit anderen Organisationen
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
2. Als ideelle Mittel dienen:
a) Vorträge und Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte, Sportveranstaltungen, Diskussionsabende
b) Herausgabe eines Mitteilungsblattes
c) Beteiligung und Unterstützung von regionalen und überregionalen Veranstaltungen.
3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Erträgnisse aus Veranstaltungen, vereinseigenen Unternehmungen
c) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
§4 Arten der Mitgliedschaft
1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden die sich zu dem freien und demokratischen Staat Österreich bekennen sowie juristische Personen werden.
2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
4. Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch den Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung des Vereins wirksam.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluß.
2. Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muß dem Vorstand mindestens 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
3. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
5. Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstandes beschlossen werden.
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
§8 Vereinsorgane
Organe des Vereines sind die
Generalversammlung (§§ 9 und 10)
der Vorstand (§§ 11 bis 13)
die Rechnungsprüfer (§ 14)
und das Schiedsgericht (§ 15).
§9 Die Generalversammlung
1. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt.
2. Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluß des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlichen begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten (§ 7 Abs. 1 und § 9 Abs. 6) Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen vier Wochen statt.
3. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
4. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
5. Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - können nur zur Tagesordnung gefaßt werden.
6. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
7. Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter (Abs. 6) beschlußfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlußfähig, so findet die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig ist.
8. Die Wahlen und die Beschlußfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
9. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der President, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§10 Aufgabenkreis der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
b) Beschlußfassung über den Voranschlag;
c) Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer; Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Vorstandsmitgliedern und Rechnungsprüfern mit dem Verein;
d) Entlastung des Vorstandes;
e) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
g) Beschlußfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines;
h) Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§11 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus dem Presidenten und seinem Vizepresidenten (dieser kann auch die Funktion des Geschäftsführenden Presidenten ausüben), dem Schriftführenden Vizepresidenten und seinem Stellvertreter, dem Finanzvizepresidenten /Kassier und seinem Stellvertreter.
2. Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jedes ordentliche Mitglied , das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
3. Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
4. Der Vorstand wird vom Presidenten, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
5. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.
6. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
7. Den Vorsitz führt der President bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied.
8. Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
9. Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitgliedes in Kraft.
10. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
§12 Aufgabenkreis des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
b) Vorbereitung der Generalversammlung;
c) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung;
d) Verwaltung des Vereinsvermögens;
e) Aufnahme und Ausschluß von Vereinsmitgliedern;
f) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines;
§13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
1. Der President vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Presidenten und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten (= vermögenswerte Dispositionen) des Presidenten und des Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bedürfen zu ihrer Gültigkeit außerdem der Genehmigung der Generalversammlung.
2. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 1 genannten Funktionären erteilt werden.
3. Bei Gefahr im Verzug ist der President berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
4. Der President führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand
5. Der Schriftführer hat den Presidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Ihm obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes.
6. Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines verantwortlich.
7. Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Presidenten, des Schriftführers und des Kassiers ihre Stellvertreter.
§14 Die Rechnungsprüfer
1. Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
2. Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
3. Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 3, 8, 9 und 10 sowie des § 13 Abs. 1 letzter Satz sinngemäß.
§15 Das Schiedsgericht
1. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.
2. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, daß ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.
3. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach dem §§ 577 ff ZPO.
§16 Auflösung des Vereines
1. Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
2. Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluß darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.
3. Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlußfassung der zuständigen Sicherheitsdirektion schriftlich anzuzeigen. Er ist auch verpflichtet, die freiwillige Auflösung innerhalb derselben Frist in einem amtlichen Blatt zu verlautbaren.
LAGE
Das Clublokal des 1st Hemingway Cigar's Club befindet sich im Golfrestaurant Seltenheim im Golfclub Klagenfurt-Seltenheim in der Seltenheimer Straße 137 in 9061 Klagenfurt am Wörthersee - Wölfnitz, Kärnten, Österreich
FREUNDE
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich 1st Hemingway Cigar's Club e.V., Seltenheimer Straße 3 in 9061 Klagenfurt-Wölfnitz.
T: +43 463 49471
F: +43 463 49471 25